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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren
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Einleitungstext für AGB hier einfügen...
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Regeln / AGB All in Cash Sponsor Hinweise zur Eröffnung und Nutzung eines All in Cash-Sponsorenkontos
All in Cash vermittelt Aufträge von Werbepartnern an User des Werbenetzwerks.
Dies geschieht entweder durch die Methode einer Direktbuchung des Werbenden (der nicht registriert sein muß), oder durch einen registrierten Werbepartner, welcher mit vorhandenem Guthaben auf seinem Benutzerkonto eine Werbekampagne initialisiert.
» Direktbuchung einer Werbekampagne
Sie haben die Möglichkeit, eine Werbekampagne auf die gewöhnliche Weise zu buchen.
Sehen Sie sich dazu unsere Werbepreise und Mediadaten an.
» Starten einer Werbekampagne durch Kapital Ihres Benutzerkontos
Wir bieten Ihnen jedoch auch die Möglichkeit, sich als Werbepartner anzumelden und einen frei wählbaren Betrag auf IhrAll in Cash-Benutzerkonto einzuzahlen (jedoch nicht unter EUR 5,00). Durch auf Ihrem Benutzerkonto vorhandenes Kapital können Sie dann Werbekampagnen starten. Dieses Prinzip bietet Ihnen gegenüber einer Direktbuchung folgende Vorteile:
Sie haben keinerlei Wartezeiten - im Gegensatz zu einer Direktbuchung, bei der vom Abschicken des Buchungsauftrags bis zum Start der Werbeaktion für die Bearbeitung einige Tage vergehen können, beginnt Ihre Kampagne sofort!
· Sie können die Auszahlung an die User von All in Cash frei (Einschränkung durch Mindestprovision) wählen.
· Sie bestimmen den Umfang der Werbekampagne bis ins kleinste Detail - Werbe eMail, Banner Klicks, Textlinks, uvm sind möglich!
Jedoch unterliegen auch von Ihrem Benutzerkonto gestartete Kampagnen gewissen Bedingungen. Diese sind der Mindestumfang & -provision der gewünschten Werbeaktion:
Wir bieten Ihnen jedoch auch die Möglichkeit, sich als Werbepartner anzumelden und einen frei wählbaren Betrag auf Ihr All in Cash-Benutzerkonto einzuzahlen (jedoch nicht unter EUR 5,00).
Die Höhe der Provisionen können Sie nach belieben Frei wählen,
jedoch wir eine mindest Vergütung Festgelegt.
Stand: 01.02.2008
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Stand: 01.02.2008
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